Zum sozialen Engagement einer Hundeschule gehören die Förderung der Jugend, des Sports, Unterstützung insbesondere für die Tierschutzbereiche -Hund Tierheim-, und eine vollumfängliche Hunde-Ausbildung unter Vermittlung der für Hunde in unserer Gesellschaft geltenden Regeln.
"Nürnberger Engel" sammeln für Obdachlose und deren Hunde
Deutschland größtes Verzeichnis für Tierheime und Tiere
Über 300.000 Tiere suchen ein Zuhause - jedes Jahr!
Wie viel Kontakt braucht ein Hund wirklich zu anderen Hunden?
Leinenpflicht, Hundefreilaufzonen, Hundekot, Hundeverbotszonen in Nürnberg
Regeln für ein gutes Miteinander
Viele Menschen mögen Hunde, sind sie doch oft ihr jahre- langer, treuer Begleiter auf vier Pfoten. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Angst vor Hunden haben. In Nürnberg sind täglich über 13.600 Hunde im öffentlichen Raum unterwegs – was völlig unprob- lematisch ist, wenn Herrchen und Frauchen ein paar einfache Regeln beachten. Straßen, Plätze und Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da, alle sollen diese friedlich und zufrieden nutzen können.
Leinenpflicht – Sicherheit geht vor!
An folgenden Orten sind Hunde an einer reißfesten max. 120 cm langen Leine zu führen:
Alle Hunde:
› In Grünanlagen
› In Naturschutzgebieten
› Auf Wochen- und Jahrmärkten
Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm
› In Fußgängerzonen
› In verkehrsberuhigten Bereichen › Auf dem Tiergärtnertor-Platz
› In der Königstorpassage
Kampfhunde
› Hier besteht im gesamten Stadtgebiet eine generelle Leinenpflicht
Hund und Halter
Auf den Hund gekommen
Hundesteuer
Hundesteuerpflichtig sind allgemein alle Hunde, die im Stadtgebiet von Nürnberg gehalten werden und älter als vier Monate sind. Wer einen Hund hält, der noch nicht bei der Stadt gemeldet ist, muss diesen innerhalb von
14 Tagen beim Kassen- und Steueramt, Hundesteuer, Theresienstraße 7, 90403 Nürnberg schriftlich anmelden.
Auf schriftlichen Antrag werden auch verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken ersetzt. Beim Ersatz verloren gegangener Marken wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, der Ersatz beschädigter Marken erfolgt
im Austausch kostenfrei. Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg, www.stadfinanzen.nuernberg.de oder Tel. 0911 231-2453.
Hundeführerschein
Sachkunde des Hundehalters, Sozialverträglichkeit und Aus- bildung des Hundes bilden die drei Säulen des Hundeführer- scheins. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder auf einschlägigen Seiten im Internet über die verschiedenen Kurse. Bei Vorlage eines neu erworbenen Hundeführer- scheins (§ 7 a HStS) erhalten Sie beim Kassen- und Steueramt einen einmaligen Steuernachlass.
Besondere Hunde - Kampfhunde
Das Halten bestimmter Hunderassen, sogenannter „Kampf- hunde“, erfordert eine Erlaubnis oder die Ausstellung eines Negativzeugnisses. Diese Hunde müssen immer an die Leine, solange nicht der Stadt nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, www.nuernberg.de oder Tel. 0911 231-10378 oder -5332.
Hundekot
Ein Haufen Ärger
Jeden Tag fallen in Nürnberg über fünf Tonnen Hundekot an - im wahrsten Sinne des Wortes ein großer Haufen! Hundekot ist das Hauptärgernis für Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot ihres Tieres stets zu beseitigen – auch auf landwirt- schaftlich genutzten Flächen. Einfach zu einer Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen der über 5.500 öffentlichen Papierkörbe in Grünanlagen bzw. im Straßen- raum werfen.
Jeder Hundehalter ist verp ichtet, mehrere für die Beseiti- gung von Hundekot geeignete Behältnisse von Haus aus bei sich zu haben, wenn er mit dem Hund Gassi geht. Die Stadt Nürnberg unterstützt die Sauberkeit nach Kräften und hat in Grünanlagen über 140 Spender für Hundekotbeutel auf- gestellt. Viele von diesen Spendern werden ehrenamtlich von Paten aus der Bürgerschaft betreut. Die Beutelspender werden regelmäßig befüllt. Dieser Service verursacht jedes Jahr Kosten von rund 40.000 Euro. Doch leider werden die Spender oftmals regelrecht „geplündert“, so dass trotz stetiger Auffüllung die Beutel gelegentlich fehlen. Bei Inte- resse an einer Patenschaft für einen Beutelspender infor- mieren Sie sich auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, www.nuernberg.de oder Tel. 0911 231-7637.
Ein leerer Beutelspender entbindet jedoch nicht von der P icht, den Hundekot zu beseitigen!
Verstöße - das wird richtig teuer
Hundehalter, die ihren Verp ichtun- gen nicht nachkommen – sei es hin- sichtlich des Anleinens oder bei der Beseitigung des Hundekots – müssen mit Sanktionen rechnen. Die Stadt Nürnberg belangt uneinsichtige Hun- dehalter mit Bußgeldern ab 35 Euro. Je nach Verstoß und Häu gkeit kön- nen auch Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden!
Hundezonen
Freilauf für den Hund
Hunde brauchen Auslauf und Bewegung - daher hat der Servicebetrieb Öffentlicher Raum in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Platzangebot Freilaufzonen einge- richtet, in denen die Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen und herumtoben können. Insgesamt wird im gesamten Stadtgebiet hierfür eine Fläche von über 200.000 m2 vorgehalten. Die Hundehalter bleiben trotz- dem für ihren Hund verantwortlich. Auf der Rückseite des Flyers nden Sie eine Übersichtskarte der Hundefreilauf- zonen sowie eine Liste der entsprechenden Grünanlagen mit Freilaufzone.
Hundeverbotszonen – hier haben Hunde keinen Zutritt
Die Hundeverbotszonen sind sozusagen das Gegenteil der Freilaufzonen. In den Hundeverbotszonen besteht ein kom- plettes Zutrittsverbot für Hunde. Auch angeleinte Hunde dürfen hierhin nicht mitgenommen werden.
Hundeverbotszonen sind:
› Kinderspielplätze
› Bolzplätze
› Wasser- und Brunnenanlagen › Pflanzbeete
› Volksfeste
Kirchweihen und Wochenmärkte sind ebenfalls Orte, die besser ohne Hund aufgesucht werden sollten. Sofern Sie hier einen Hund mitnehmen, ist dieser an einer Leine zu führen. Auch Großveranstaltungen wie z.B. die „Blaue Nacht“ sollten ohne Hund aufgesucht werden!
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