Wir bitten um strenge Einhaltung der Regeln. Bitte gehen Sie achtsam miteinander um, damit wir alle gesund bleiben.
- Der Besuch der Hundeschule und das Training ist nur nach Voranmeldung mit Bekanntgabe der Kontaktdaten möglich (telefonisch, per Mail oder Online-Kontaktformular/Online-Anmeldung).
- Wartezeiten werden vermieden, durch ausreichende Zeitabstände zwischen den Trainingseinheiten. Beim frühzeitigen Eintreffen bitte im PKW warten oder unter Beachtung der gültigen Hygiene- und
Verhaltensregeln Gassi gehen.
- Der Zutritt und das Verlassen der Hundeschule darf nur einzeln und nur nach Aufforderung durch den Trainer erfolgen.
- Handdesinfektionsmittel stehen bereit, Mund-Nasemasken sind von den Kunden mitzubringen.
- Kunden bekommen einen Platz zugewiesen, an diesem Platz sollen sie sich aufhalten, damit jederzeit die Mindestabstände gewahrt bleiben
- DOGS Training ist eine bargeldlose Hundeschule, bezahlt wird bei Buchung, im voraus, durch Überweisung, PayPal oder Kreditkarte
- Bitte auf jegliche Kontakte wie Händeschütteln oder ähnliches verzichten
- Wer Kontakt zu erkrankten Personen oder Menschen mit Verdacht auf Covid-19 hatte, darf nicht am Training teilnehmen
- Personen mit Verdacht auf Covid-19 sind vom Training ausgeschlossen
Die häufigsten Symptome der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) sind Fieber, Müdigkeit und trockener Husten, in schweren Fällen auch Atembeschwerden. Soweit nur zu Informationszwecken. Für
medizinischen Rat konsultieren Sie bitte einen Arzt. Weitere
Informationen unter who.int
Auszug aus dem
Bayern‐Plan Corona‐Krise und Wirtschaft, Stand 05.05.2020, 21.30 Uhr:
Da die Ausgangsbeschränkungen ab 06.05.2020 entfallen, ist der Besuch von Dienstleistungs‐ und Handelsbetrieben durch Kunden generell erlaubt.
Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr gilt ab 06.05.2020, dass der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den
Kunden eingehalten werden kann.
Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt.
Stand: 11.05.2020